Therapie
„Warum tun wir was wir tun? Das für sich herauszufinden ist der Anfang der Freiheit.“
(Unbekannte Autorin)
Patientinnen und Patienten kommen in Krisen, die durch innere oder äußere Belastungen ausgelöst wurden, in die Therapie. Sie wenden sich selbst an die Therapeutin oder eine Ärztin oder ein Arzt empfiehlt die Therapeutin.
Wichtig ist es ein Vertrauensverhältnis zwischen Patientinnen und Patient und Therapeutin herzustellen, das sogenannte Arbeitsbündnis. Um festzustellen, dass das möglich ist, sind fünf probatorische Sitzungen von der Krankenkasse vorgesehen. In diesem Zeitraum werden Therapieziele und –pläne gemeinsam entwickelt. In der fünften Stunde wird gemeinsam entschieden, ob und in welchem Umfang eine Therapie stattfinden soll. Eine Kurzzeittherapie beinhaltet 25, eine Langzeittherapie 45 Therapiestunden. Als Kassenpatient oder –patientin haben Sie Anspruch auf eine Kurzeittherapie.
Genauere Informationen über Verhaltenstherapie erhalten Sie über www.dgvt.de